Änderungen gegenüber letztes Jahr sind in rot gehalten!
Ausschreibung Bergslalom
des MSC Gaming
Veranstalter: Motorsportclub Gaming, Am Schwarzenbach 3, 3292 Gaming
Veranstaltungsort: Pfaffenschlag 8, 3293 Lunz/See (Anwesen Teufel)
Datum: 25. August 2012 (08:30 – 19:00 Uhr)
Rennleiter: Hannes Gabriel, Erlauftalstraße 34, 3292 Gaming
Tel: 0664 73430914
Rennleiter - Stv.: Jakob Löffler, Am Schwarzenbach 3, 3292 Gaming
Tel: 0664 4373621
Veranstaltung: Die Fahrbahnbeschaffenheit ist zu 100% Asphalt. Die Strecke ist ca. 650m lang und durchschnittlich ca. 5m breit. Auf dieser Strecke sind in weiten Bögen Pylonen aufgestellt, die es zu umfahren gilt. Die Streckenbegrenzung weist teilweise Siloballen und Altreifen auf.
Die Veranstaltung wird gemäß den OSK-Richtlinien für genehmigungsfreie Kleinslaloms ausgetragen. Teilnahmeberechtigt sind alle Inhaber einer gültigen Lenkerberechtigung der Klasse B. Lizenzen sind keine erforderlich. Es besteht Gurt- und Helmpflicht!
Klasseneinteilung:
Klasse 1: Serie bis 1600 ccm Klasse 5: Rennklasse bis 1600 ccm Klasse 9: Damenklasse
Klasse 2: Serie bis 2000 ccm Klasse 6: Rennklasse bis 2000 ccm Klasse 10: GT-Fahrzeuge
Klasse 3: Serie über 2000 ccm Klasse 7: Rennklasse über 2000 ccm
Klasse 4: Serie Diesel Klasse 8: Rennklasse Diesel
Allgemeine Bestimmungen: Es dürfen nur Fahrzeuge starten, die gemäß der Lautstärke der StVO oder der OSK (max. 98dB(A)) entsprechen – Keine Flammrohre! Fahrzeuge mit Wankelmotor werden mit dem Faktor 2, Turbo- und Kompressoraufgeladene Motoren mit dem Faktor 1,7 multipliziert und in die entsprechenden Hubraumklassen eingestuft. (Technische Abnahme erfolgt)
Es dürfen max. 2 Fahrer pro Auto starten. Das Fahrzeug darf jeweils nur mit einer Person besetzt sein. Jeder Fahrer darf mit max. 2 Fahrzeugen an den Start gehen. Ein Fahrzeug kann aber nur in einer Klasse starten!
Die Fahrzeuge müssen im Fahrerlager abgestellt werden. Arbeiten, an denen Betriebsmittel wie Motoröl, Bremsflüssigkeit oder Getriebeöl auslaufen können, sind strengstens verboten!
Das Befahren der Strecke außerhalb des Bewerbes, das Fahren im übrigen Gelände sowie das Aufwärmen der Reifen auf öffentlichen Straßen sind bei Strafe des Ausschlusses verboten.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Fahrzeuge mit technischen Mängeln bzw. Fahrer, die die Sicherheit anderer gefährden, von der Veranstaltung auszuschließen.
Die Seitenscheiben sind während der Wertungsläufe geschlossen zu haben.
Alle Fahrzeuge werden nach dem Ziel zusammengefasst und gemeinsam gegen die Fahrtrichtung wieder zum Start geführt.
Streckenbesichtigung: Die Besichtigung kann am Renntag bis 08:15 Uhr zu Fuß abgehalten werden.
Technische Bestimmungen Serienfahrzeuge: Darunter sind Fahrzeuge mit mindestens 4 Sitzplätzen, die in dieser Spezifikation durch autorisierte Händler der jeweiligen Marke verkauft werden. Die Fahrzeuge müssen angemeldet sein und über eine gültige Überprüfungsplakette verfügen (Probe- bzw. Überstellungskennzeichen sind nicht erlaubt). Alle Reifen müssen ein „E“ und „DOT“ Zeichen aufweisen und dürfen die Karosserie nicht überragen.
Eine Gewichtsreduktion durch Entnahme von Fahrzeugteilen ist nicht zulässig. Die Fahrzeuge dürfen keinen „Rennwagen-Charakter“ aufweisen. Ein Sportendtopf beim Auspuff ist erlaubt, Fächerkrümmer, soweit nicht serienmäßig vorhanden, sind verboten.
Fahrzeuge mit darüber hinausgehenden Änderungen, also effektiv getunte Serienfahrzeuge (z. B. an Bremsen, Getriebe, Motor, Turbo oder als solche vom Hersteller deklarierten Rennsportteilen) starten in der Rennklasse!
Der Originalzustand muss mittels Originaltypenschein nachgewiesen werden können (nachträgliche Eintragungen bzw. Einzelgenehmigungen können akzeptiert werden).
Technische Bestimmungen Rennfahrzeuge: Tourenwagen, die nicht den anderen Klassen entsprechen bzw. mit dort nicht zugelassenen Reifen ausgestattet sind. Es sind keine Formelfahrzeuge oder Karts zugelassen.
Technische Bestimmungen GT-Fahrzeuge: Sport- bzw. Rennwagen mit keiner selbsttragenden Blechkarosserie (wie KTM X-Bow, Lotus Super 7, Lotus Elise, Caterham, ...). Ansonsten gelten die gleichen Bestimmungen wie bei den Rennfahrzeugen.
Technische Abnahme: Jedes Fahrzeug muss sich vor dem Start der technischen Abnahme unterziehen und darf nur in der von den technischen Kommissären zugeteilten Klasse starten. Ihr Urteil bindet!
Die Abnahme erfolgt ab 08:30 Uhr.
Nennung: Die Nennung erfolgt im Startbereich im Rennbüro. Das Nenngeld beträgt pro Lauf € 12,- , für drei Läufe € 30,-. Es sind pro Nennung maximal drei Läufe vorgesehen. Nachnennungen sind möglich, jedoch ist die Teilnehmeranzahl zu beachten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Nennungen ohne Angaben von Gründen abzulehnen.
Der Teilnehmer erklärt sich mit seiner Unterschrift auf der Nennung mit den Bestimmungen der Veranstaltung einverstanden. Die Lenkerberechtigung ist bei der Nennung vorzuweisen.
Ohne Unterschrift wird die Nennung nicht angenommen und der Start nicht freigegeben. Jeder Fahrer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er in guter körperlicher und geistiger Verfassung ist, um Motorsport ausüben zu können (z.B. kein Alkohol- oder Drogeneinfluss).
Wertung: Die Zeitnahme erfolgt elektronisch. Sollte die Zeitnahme durch technische Gründe ausfallen, wird die Veranstaltung mittels Handstoppung fortgesetzt.
Gegen die Zeitnehmung und die Streckenposten ist kein Protest zulässig. Pro Wertungsklasse wird der schnellste Lauf zuzüglich allfälliger Strafpunkte in die Wertung genommen.
Umwerfen oder Verschieben einer Tormarkierung: 3 Sekunden, Auslassen eines Tores: 20 Sekunden.
Bei Zeitgleichheit gilt ex aequo Wertung.
Preise und Siegerehrung: Die Siegerehrung findet im Anschluss vor Ort im Bereich vom Fahrerlager statt. In jeder Klasse stehen 3 Pokale zur Verfügung.
Haftung: Jeder Fahrer trägt die Zivil- und Strafrechtliche Verantwortung für die von Ihm mit dem Fahrzeug verursachten Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden. Der Veranstalter sowie alle mit dem Bewerb in Verbindung stehenden Behörden, Organisationen und Einzelpersonen lehnen den Fahrern gegenüber jede Haftung für Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden ab, die vor, während oder nach des Bewerbes eingetreten sind.
Jeder Fahrer nimmt in jeder Hinsicht auf eigene Gefahr am Bewerb teil und verzichtet mit Abgabe der Nennung hinsichtlich eines Schadens, der im Zusammenhang mit dem Bewerb entsteht, auf jedes Recht des Vorgehens gegen den Veranstalter, Streckenposten oder dessen Beauftragte, gegen Funktionäre oder andere Personen und Organisationen, die mit der Ausrichtung des Bewerbs in Verbindung stehen.
Die Zuschauer dürfen sich nur hinter den Sicherheitsabsperrungen aufhalten!